- Versicherungsträger
- Ver|sị|che|rungs|trä|ger 〈m. 3〉 mit der Durchführung der gesetzl. Sozialversicherung beauftragte Körperschaft od. Anstalt des öffentl. Rechts
* * *
Ver|sị|che|rungs|trä|ger, der (Fachspr.):öffentliche Einrichtung, bei der Arbeitnehmer sozialversichert sind.* * *
Ver|sị|che|rungs|trä|ger, der (Fachspr.): öffentliche Einrichtung, bei der Arbeitnehmer sozialversichert sind: man müsse überlegen, ob die beiden V. - Arbeiterrentenversicherung und Angestelltenversicherung - zusammengelegt werden sollten (Bundestag 189, 1968, 10 222); ... bestritt allerdings, dass die Zahlungsfähigkeit der V. bedroht sein könnte (MM 3./4. 4. 76, 1).
Universal-Lexikon. 2012.